Dashcams in Deutschland – Was ist erlaubt und was nicht?

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Wer viel im Auto unterwegs ist, kennt das: Plötzliche Spurwechsel, riskante Überholmanöver oder Unfälle, bei denen später Aussage gegen Aussage steht. In solchen Situationen versprechen Dashcams Klarheit. Doch wie sieht es mit der rechtlichen Seite aus? Dürfen Dashcams in Deutschland einfach so genutzt werden – und was muss man dabei beachten?

Was genau ist eine Dashcam?

Dashcams sind kleine Kameras, die während der Fahrt das Verkehrsgeschehen aufzeichnen. Sie werden meist an der Windschutzscheibe angebracht und filmen nach vorn, manche auch nach hinten oder in den Innenraum. Ihr Zweck ist in der Regel die Dokumentation von Unfällen oder gefährlichen Situationen im Straßenverkehr.

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Ist der Einsatz erlaubt?

Die kurze Antwort: Ja, aber nur unter bestimmten Bedingungen.
Dashcams sind in Deutschland grundsätzlich nicht verboten, unterliegen jedoch strengen Anforderungen – vor allem wegen des Datenschutzes.

Laut Bundesdatenschutzgesetz dürfen Personen nicht ohne Einwilligung aufgenommen werden, wenn sie eindeutig identifizierbar sind. Dazu zählen Gesichter, Kennzeichen oder markante Fahrzeugmerkmale. Eine dauerhaft mitlaufende Kamera, die anlasslos den öffentlichen Raum filmt, verstößt gegen diese Regeln.

Wann ist eine Dashcam rechtlich unbedenklich?

Zulässig ist die Nutzung, wenn die Kamera anlassbezogen aufzeichnet. Viele moderne Modelle bieten Funktionen wie:

Loop-Aufnahme: Die Kamera zeichnet fortlaufend auf, überschreibt jedoch altes Material automatisch.

G-Sensor: Nur bei einem plötzlichen Ereignis (z. B. Unfall oder starker Bremsung) wird dauerhaft gespeichert.

Diese Technik erfüllt die rechtlichen Anforderungen weitgehend. Wer dagegen dauerhaft filmt und speichert, riskiert Bußgelder oder, im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung, die Nichtverwertbarkeit des Materials.

Gerichtliche Verwertbarkeit: Einzelfallentscheidung

Im Mai 2018 entschied der Bundesgerichtshof, dass Dashcam-Aufnahmen unter bestimmten Umständen als Beweismittel zulässig sind – auch wenn sie datenschutzrechtlich nicht einwandfrei erstellt wurden.

Aber: Es handelt sich immer um eine Einzelfallentscheidung. Gerichte prüfen, ob das Interesse an der Aufklärung eines Unfalls schwerer wiegt als der Datenschutz der gefilmten Person. Wer eine rechtlich saubere Lösung will, sollte daher auf die genannten Funktionen achten – und bewusst datensparsam agieren.

Beispiel aus der Praxis

Ein Autofahrer wird auf einer Landstraße von einem anderen Fahrzeug geschnitten. Es kommt zum Unfall, beide Parteien behaupten, der jeweils andere sei schuld. Die Dashcam des Geschädigten zeigt jedoch eindeutig, dass der andere Fahrer ohne Blinker einschert. Das Gericht akzeptiert die Aufnahme – weil sie nur den relevanten Moment enthält und nicht dauerhaft den gesamten Verkehr dokumentiert hat.

Was ist bei Verstößen zu erwarten?

Wer die Datenschutzvorgaben missachtet, kann mit Bußgeldern rechnen. Die Datenschutzbehörden der Länder ahnden Verstöße unterschiedlich streng. Auch eine Veröffentlichung von Aufnahmen (z. B. auf Social Media), auf denen Personen oder Kennzeichen zu erkennen sind, kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen – von Abmahnungen bis zu Geldstrafen.

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Was beim Kauf einer Dashcam zu beachten ist

Wer eine Dashcam einsetzen möchte, sollte auf diese Punkte achten:

Loop-Funktion mit Überschreibung

Erschütterungssensor (G-Sensor) zur anlassbezogenen Aufzeichnung

Speicherbegrenzung zur Vermeidung dauerhafter Datenspeicherung

Keine Cloud-Anbindung, wenn Datenschutz besonders wichtig ist

Unauffällige Bauweise, um Sichtbehinderungen zu vermeiden

Einige Modelle bieten zusätzliche Datenschutzfunktionen, etwa das automatische Unkenntlichmachen von Kennzeichen im gespeicherten Material.

Was heißt das nun konkret?

Dashcams sind in Deutschland erlaubt – aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Wer sich an die gesetzlichen Vorgaben hält, kann im Ernstfall wertvolle Beweise liefern, ohne sich angreifbar zu machen. Entscheidend ist nicht nur die Technik, sondern auch das Bewusstsein für die Grenzen: Nur gezielte, kurzzeitige Aufnahmen sind rechtlich tragfähig.

Wer unsicher ist, sollte sich vor dem Einsatz informieren, die Kamera datensparsam konfigurieren – und auf Veröffentlichungen im Netz grundsätzlich verzichten.

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Team Nachrichtenmorgen.de
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