Bahn-Schiedsrichter schlagen Mindestlohn von 410 Euro vor

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In einem Tarifschiedsverfahren haben die Vermittler einen Kompromissvorschlag vorgelegt. Im Durchschnitt sollten die Beschäftigten der Bahn elf Prozent mehr Lohn erhalten. Der von ehemaligen hessischen Arbeitsminister Heide Pfarr (SPD) und dem früheren Innen- und Verteidigungsminister Thomas de Maizière (CDU) in Potsdam vorgelegte Vorschlag bedeutet für die Deutsche Bahn (DB) die größte und teuerste Lohnerhöhung in ihrer Geschichte.

Es ist vorgesehen, dass die Vergütung in fast allen Lohngruppen in zwei Stufen um 410 Euro erhöht wird, wobei ab Dezember 2023 zusätzlich 200 Euro pro Monat und ab August 2024 weitere 210 Euro hinzukommen sollen. Darüber hinaus gibt es eine einheitliche steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 2850 Euro im Oktober 2023.

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Laut DB-Personalvorstand Martin Seiler lag die durchschnittliche Lohnerhöhung bei elf Prozent, während Kristian Loroch, Verhandlungsführer der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG), sogar von 14 Prozent sprach.

Besonders die unteren Lohngruppen würden von dem Schiedsspruch profitieren, warb Loroch für den Kompromiss. Bis zum Ende des Tarifzeitraums sollten Verkehrsleistungen einen Zuwachs von 30 Prozent verzeichnen, die Instandhaltungsmitarbeiter erhielten 24 Prozent mehr und Zugbegleiter zumindest 22 Prozent. Hinzu kommt der Festbetrag, der in dieser Abrechnung nicht enthalten ist.

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Die Schlichter hatten zuvor fast einen Monat lang mit der DB und der EVG verhandelt, aber Anfang dieses Monats brachen die Gespräche zusammen. Daraufhin wurden Pfarr und de Maizière als Schiedsrichter eingesetzt. Der Schiedsspruch hat nun den Charakter einer Schiedsgerichtsbarkeit und ist bindend für beide Seiten. Der gesamte Prozess war Teil einer öffentlichen Debatte über die Rolle von Schlichtern und Schiedsrichtern in der Tarifpolitik.

Die Entscheidung um die Lohnerhöhung bei der DB ist gefallen. Das Schiedsgericht hat entschieden, dass nahezu alle Lohngruppen in zwei Stufen um 410 Euro erhöht werden. Verkehrsdienstleistungen verzeichnen bis zum Ende des Tarifzeitraums einen Zuwachs von 30 Prozent, Instandhaltungsmitarbeiter erhalten 24 Prozent mehr und Zugbegleiter zumindest 22 Prozent. Der Schiedsspruch soll für beide Seiten bindend sein. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Entscheidung auf die Bahn auswirken wird und wie die Auswirkungen auf den öffentlichen Verkehr in Deutschland sein werden.

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Jack Hobin
Jack Hobinhttps://nachrichtenmorgen.de/
Als Herausgeber und Redakteur bei nachrichtenmorgen.de liefere ich aktuelle Nachrichten und erstelle hochwertige Inhalte. Meine Leidenschaft für Information und Kommunikation prägt die Medienlandschaft.

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